Batterierecycling gemäß Batteriegesetz (BattG)
Die Vfw übernimmt für ihre Kunden alle Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme handelsüblicher Gerätebatterien gemäß Batteriegesetz (BattG):
- Registrierung
- Recycling/Entsorgung
- Beratung
- Dokumentation/Reporting
Das Vfw Rücknahmesystem REBAT gewährleistet eine sichere und effektive Organisation der Batterierücknahme. Selbstverständlich werden auch hier alle Pflichten abgedeckt, die aus der Gesetzgebung entstehen.
Für die Erfassung der gebrauchten Batterien stellt die Vfw kostenlose Sammel-Behälter an den entsprechenden Standorten zur Verfügung, die dort in regelmäßigen Abständen abgeholt werden. Anschließend werden die entsorgten Batterien bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben gemäß den rechtlichen Vorgaben sortiert und der Verwertung zugeführt. Dabei werden alle Transporte von der Anfallstelle bis hin zur Endverwertung von unseren Logistikexperten so disponiert, dass sowohl eine optimale ökologische als auch ökonomische Effizienz gegeben sind.
Sie möchten mehr über das Batteriegesetz (BattG) erfahren?
Hier werden Sie direkt zur entsprechenden Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) weiter geleitet.

